(Name des Fahrzeughalters, Kfz-Kennzeichen, Unfalldatum)
eventuell:
- die Unfallmitteilung der Polizei
sollte die gegnerische Versicherung noch nicht bekannt sein, wird diese im Zuge der Gutachtenerstellung ermittelt!
- zur Wertermttlung Ihres Fahrzeuges sind Rechnungen über durchgeführte Reparaturmaßnahmen von Vorteil.
Info!
Im Rahmen eines unverschuldeten Unfallschadens haben Sie als Unfall-geschädigter grundsätzlich Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die durch das Schadenereignis entstehen. Hierbei ist in der Regel ein versicherungs-unabhängiges neutrales Schaden-Gutachten hilfreich. Die Beauftragung eines Kfz- Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon aus Gründen der Schaden-feststellung und Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Die Ihnen entstehenden Kosten - zur Gutachtenerstattung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung
Ihrer Interessen sind Bestandteil der Schadenersatzpositionen. Diese werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Überlassen Sie die Festlegung und Regelung Ihrer Schadenersatzansprüche nicht der gegnerischen Versicherung